Die Regierung der Kanaren hat am gestrigen Montag offiziell die Verlängerung der steuerlichen Entlastungsmaßnahmen beschlossen, um die Spritpreise auf den Inseln aktuell stabil zu halten. Auf Vorschlag der Finanzministerin Matilde Asián bleibt der Sondersatz von null Prozent bei der kanarischen Mehrwertsteuer (IGIC) auf Benzin und Diesel vorerst bis zum 30. September 2026 bestehen. Ziel ist es, die finanziellen Belastungen für Familien und Unternehmen abzufedern, die durch die anhaltenden internationalen Krisen im Nahen Osten verursacht werden.
Neben dem IGIC-Nulltarif für Endverbraucher bleibt auch die außerordentliche Rückerstattung der Treibstoffsteuer für die Landwirtschaft sowie das Transportgewerbe zu 99 Prozent in Kraft. Diese Sonderregelung betrifft gewerblich genutztes Benzin und Diesel im Primärsektor und soll die logistischen Mehrkosten für Landwirte, Viehzüchter, Fischer und Spediteure minimieren.
Vorzeitiges Ende der Steuererleichterung bei sinkenden Marktpreisen möglich
Die Verlängerung bis Ende September gilt jedoch nicht bedingungslos für alle Szenarien. Das verabschiedete Dekret sieht vor, dass die Maßnahmen vorzeitig ausgesetzt oder schrittweise abgebaut werden können, falls die Kraftstoffpreise auf den Inseln im Vergleich zum Verbraucherpreisindex (IPC) des Vorjahres deutlich sinken. Als kritische Grenze wurde eine Abweichung von weniger als 15 Prozent zum Vorjahresmonat festgelegt.
Sollten die vom Nationalen Statistikinstitut (INE) im Juli veröffentlichten Juni-Daten zeigen, dass der Preisabstand unter diese 15-Prozent-Marke fällt, wird der IGIC-Nulltarif bereits zum 1. August 2026 gestrichen. Das gleiche Prüfverfahren wird im August für den Monat Juli angewendet – sinken die Preise auch hier unter den Schwellenwert, läuft die Steuererleichterung im September vorzeitig aus.
Für den Fall einer vorzeitigen Rücknahme der Vergünstigungen hat das Dekret bereits feste Übergangssätze für die Steuererstattung im Transport- und Agrarsektor definiert. Bis zum 31. Juli 2026 beträgt der Steuersatz für gewerbliches Benzin zunächst 0,2649735 Euro und für gewerblichen Diesel 0,2219778 Euro pro 1.000 Liter.
Tritt die Rücknahme im August in Kraft, steigen die Sätze für diesen Monat auf 29,15 Euro (Benzin) bzw. 24,42 Euro (Diesel) je 1.000 Liter. Bei einem Abbau im September greifen schließlich Sätze von 55,65 Euro für gewerbliches Benzin und 46,62 Euro für gewerblichen Diesel.
