Auf den Kanaren stockt die Verlegung unbegleiteter minderjähriger Migranten auf das spanische Festland massiv. Aktuelle Regierungsdaten belegen, dass die Ausreiseverfahren für insgesamt 541 Jugendliche gestoppt werden mussten. Dadurch verschärft sich die Situation in den ohnehin überfüllten Aufnahmezentren der Inseln weiter. In der Praxis bedeutet dies, dass von fünf geplanten Festland-Transfers ein Jugendlicher auf dem Archipel zurückbleibt.
Einsprüche und Veto der Staatsanwaltschaft
Für das Scheitern der Transfers gibt es zwei wesentliche Gründe. Zum einen wird den Minderjährigen in jedem Schritt des Verfahrens rechtliches Gehör geschenkt. Viele legten selbst Einspruch gegen die Verlegung ein, weil sie auf den Inseln bereits feste soziale Bindungen und Freundschaften aufgebaut haben. Zum anderen schritt die Staatsanwaltschaft ein.
Die Justiz stoppte die Verfahren unter anderem dann, wenn die Jugendlichen kurz vor ihrer Volljährigkeit standen, da ein Transfer in diesem Stadium rechtlich nicht mehr verhältnismäßig ist. „Wir würden niemals jemanden zwingen, in ein Flugzeug zu steigen“, betont Sandra Rodríguez, Generaldirektorin für Kinder- und Familienschutz der kanarischen Regierung. Dennoch sei die Situation bitter, da andere spanische Regionen den Jugendlichen weitaus bessere Zukunftsperspektiven und Betreuungsschlüssel bieten könnten als das komplett überlaufene Aufnahmenetz der Kanaren.
Drei Wege auf das Festland: Das Protokoll der Krise
Seit dem Start der Umverteilungen im vergangenen Jahr konnten insgesamt 2.273 minderjährige Migranten in andere autonome Gemeinschaften Spaniens überführt werden. Diese Transfers liefen über drei verschiedene Wege ab:
- Internationaler Schutz (Asyl): Über diesen Weg reisten 1.200 Minderjährige aus, nachdem Urteilssprüche des Obersten Gerichtshofs den spanischen Staat dazu verpflichtet hatten, die Verantwortung für asylsuchende Jugendliche zu übernehmen.
- Die Expressroute: Über dieses beschleunigte Verfahren wurden 709 Jugendliche verlegt, die nach der offiziellen Ausrufung des Migrationsnotstands am 29. August auf den Inseln ankamen. Eigentlich gilt hier eine Frist von 15 Tagen für die Weiterreise, die in der Praxis wegen bürokratischer Hürden jedoch oft auf über einen Monat anwuchs.
- Die gesetzliche Sonderregelung: Weitere 364 Jugendliche wurden über eine Zusatzbestimmung des geänderten Einwanderungsgesetzes überführt. Dies betraf jene, die sich schon vor dem akuten Notstand auf dem Archipel befunden hatten.
Zusatz-Information: Neue Bootsankünfte auf Lanzarote
Die Seenotrettung hat in der Nacht zu heute zwei weitere Boote vor der Küste von Lanzarote abgefangen. An Bord der beiden Boote befanden sich insgesamt rund 132 Migranten, darunter auch mehrere Frauen und Kinder. Es handelt sich dabei um die ersten Bootsankünfte auf Lanzarote im laufenden August, nachdem die letzte Erfassung auf der Insel auf den 29. Juli datiert war.
