Marokko fordert von Spanien die Rückführung der 1.600 unbegleiteten Minderjährigen, die sich derzeit in Ceuta befinden. Der marokkanische Justizminister Abdellatif Ouahbi betont, dass sein Land die eigenen Kinder und Jugendlichen nicht im Stich lassen wolle. Marokko sei daher bereit, auf politischer und juristischer Ebene eng mit Spanien zusammenzuarbeiten, um eine Rückkehr zu ermöglichen.
Neu ist dieser Vorstoß nicht. Schon im Jahr 2024 signalisierte Marokkos Außenminister Nasser Bourita bei einem Staatsbesuch von Kanaren-Präsident Fernando Clavijo in Rabat die grundsätzliche Bereitschaft, die Minderjährigen wieder aufzunehmen.
Keine automatische Abschiebung: Kanarische Kinderschutzbehörde pocht auf europäisches Recht
„Das kann man nicht einfach so machen“, stellt Sandra Rodríguez, die Generaldirektorin für Kinderangelegenheiten der kanarischen Regierung, unmissverständlich klar. Sowohl das spanische als auch das europäische Gesetz verbieten es strengstens, Minderjährige unter staatlicher Vormundschaft einfach massenhaft oder gegen ihren Willen abzuschieben.
Jede Rückführung erfordert langwierige Prüfungen der Familienverhältnisse durch Sozialdienste, teils inklusive DNA-Tests. Rodríguez betont zudem, dass auf den Kanaren Rückreisen nur freiwillig stattfinden: „Eine Rückkehr darf niemals ein Zwang sein.“
Eine Ausnahmesituation
Die aktuelle Lage erfordert neue Maßnahmen, da das bestehende System für solche Krisen nicht konzipiert wurde. Rodríguez pocht auf eine zwischenstaatliche Lösung mit Marokko. Bei jeder vertraglich vereinbarten Rückführung müssen Schutzgarantien gelten und die Meinung der Kinder absolut priorisiert werden. Selbst bei voller Rechtssicherheit gilt für Rodríguez die rote Linie: Eine erzwungene Rückkehr ist ausgeschlossen.
