Der illegale Flug einer Drohne im Luftraum des Flughafens Gran Canaria hat zu erheblichen Beeinträchtigungen im Flugverkehr geführt. Aus Sicherheitsgründen musste die Flugsicherung den Betrieb der Start- und Landebahnen zeitweise komplett einstellen. Mehrere anfliegende Maschinen wurden in Warteschleifen gezwungen oder zu Nachbarinseln umgeleitet.
Fluglotsen stoppten Starts und Landungen auf Gran Canaria wegen einer unbemannten Drohne in der Einflugschneise
Wie die Guardia Civil in Las Palmas in einer offiziellen Pressemitteilung bekannt gab, ereignete sich der Vorfall bereits am 25. Juli. Beamte stellten an einem Strand nahe dem Flughafen einen ungenehmigten Freizeitflug mit einer Drohne fest. Der Pilot verlor wegen starker Windböen die Kontrolle über das Gerät, das daraufhin auf das abgesperrte Flughafengelände trieb. Wegen der akuten Gefahr für die Luftfahrt stoppten die Behörden den Betrieb so lange, bis das Fluggerät gesichert war.
Das spezialisierte Team der Guardia Civil konnte das Fluggerät lokalisieren und leitete umgehend ein Verwaltungsverfahren wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen die nationalen Luftfahrtvorschriften ein. Nach Angaben der Beamten fehlten dem Besitzer sowohl die notwendigen Genehmigungen als auch die fachlichen Kenntnisse für den Betrieb der Drohne in dieser Zone.
Nach dem Vorfall verweisen die Sicherheitskräfte auf die geltenden Pflichten für Drohnenbetreiber. Vor jedem Start müssen Piloten offizielle Apps und Webseiten zu den bestehenden Luftraumbeschränkungen prüfen. Die staatliche Agentur für Flugsicherheit (AESA) empfiehlt zudem den Erwerb des kostenlosen und europaweit gültigen Theoriezertifikats der Unterkategorien A1 und A3 für eine sichere Flugplanung.
