Die Regierung der Kanaren sucht nach einem neuen rechtlichen Weg, um den Kauf von Immobilien durch Ausländer ohne festen Wohnsitz auf den Inseln einzuschränken. Ziel ist es, den enormen Druck auf den Wohnungsmarkt zu senken und Einheimischen wieder den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen.
Neue EU-Strategie eröffnet unerwartete Chance für die Inseln
Der Vorstoß der kanarischen Exekutive basiert auf dem neuen europäischen Programm „Recht auf Verbleib“. Diese Initiative der Europäischen Kommission soll EU-Bürgern garantieren, in ihren Herkunftsregionen leben zu können, anstatt wegen mangelnder Perspektiven abwandern zu müssen. Für die Kanaren ist die unbezahlbare Wohnsituation der Hauptgrund, warum vor allem junge Einheimische ihre Heimatinseln verlassen müssen.
Obwohl die geplante Beschränkung eigentlich gegen die EU-Verträge zur freien Wohnortwahl und Niederlassungsfreiheit verstößt, fordert die Regionalregierung eine Sonderregelung für europäische Regionen in äußerster Randlage. Unterstützung erhält das Archipel dabei auch aus Madrid.
Das spanische Außenministerium hat sich bereits bei der EU-Kommission dafür eingesetzt, Ausnahmen bei Immobilienkäufen zuzulassen, die nicht als Hauptwohnsitz dienen.
Jeder dritte Immobilienkauf durch Ausländer
Wie dringend notwendig eine Regulierung aus Sicht der lokalen Behörden ist, zeigen die aktuellen Marktdaten. Rund 35 Prozent aller im vergangenen Jahr auf den Kanaren verkauften Immobilien gingen an ausländische Käufer. In den vergangenen zehn Jahren wechselten so fast 90.000 Immobilien in die Hände von Nicht-Residenten.
Gleichzeitig verdoppelte sich die Zahl der im Ausland lebenden Canarios seit 2010 auf mittlerweile über 212.000 Menschen – das entspricht etwa zehn Prozent der aktuellen Gesamtbevölkerung des Archipels. Die Regierung betont, dass sich das Regelwerk der EU nach über vier Jahrzehnten an die veränderte soziale und wirtschaftliche Realität der Inseln anpassen muss.
